Artikel 15: Recht auf Staatsangehörigkeit

Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

Keinem Menschen darf die eigene Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, die Staatsangehörigkeit zu wechseln.

ToM Südpfalz haben sich mit dem Artikel befasst und mehrere aktuelle Beispiele gefunden: Die Rohingya werden in Myanmar nicht als Staatsbürger:innen anerkannt. Bis heute sind fast 1 Million Rohingya nach Bangladesch geflohen. In Uganda, einem Vielvölker-Staat gibt es eine Vielzahl ethnischer Gemeinschaften, die nicht anerkannt werden und somit z.B. nicht wählen gehen dürfen. Das dritte Beispiel ist hier in Europa zu finden: Die Gemeinschaft der Roma, die selbst aus verschiedenen Gruppierungen besteht. Sie haben massive Probleme, wenn sie eine Staatsbürgerschaft beantragen, werden abgelehnt und verfolgt und sogar während des 2. Weltkrieges massenhaft ermordet, eine halbe Million an der Zahl! Gemeinhin werden sie als „Zig***er* beschimpft und stigmatisiert. Antiziganismus nennt sich die zugrunde liegende Diskriminerung. Wer sich engagieren möchte, um über diese Ungerechtigkeiten aufzuklären: Mitglied werden 🙂Der Verein ist unter https://toleranzundmenschlichkeit.org/ zu finden, ebenso bei Facebook und Instagram.

(Quelle: Rosa Luxemburg Stiftung – Atlas der Staatenlosen)

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