Artikel 18

„dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

Ein Recht, das weltweit allzu oft gebrochen wird, sei es in der Vergangenheit oder in der Gegenwart. Religiöse Minderheiten haben es dabei immer schwer.

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Menschenrechtsbildung Campus Landau