Artikel 23

1. Jede Person hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jede Person, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jede Person, die arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihr und ihrer Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jede Person hat das Recht, zum Schutz ihrer Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Was ist Arbeit?

Arbeit ist jede Tätigkeit, die zum täglichen Leben und zum Zusammenleben einer Gemeinschaft beiträgt und ist weit mehr als das, wofür wir im Alltag bezahlt werden.

Care-Arbeit, Erziehungsarbeit, Ehrenamt und Engagement in Umwelt – Klimaschutz, Sport oder Sozialem, braucht viel Zeit und Kraft, ist teils körperlich anstrengend und ist oft un- oder unterbezahlt. Sie wird nicht gewürdigt, Regelungen der Arbeitsbedingungen gibt es kaum.

„Jede Person, die arbeitet hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung“

Ein BGE wäre die konsequente Umsetzung dieses Rechts; der gerechte Anteil Aller an der Wertschöpfung, die durch Erwerbsarbeit, unbezahlte Leistungen und durch den täglichen Konsum (Der riesige Gewinne erzielt) entsteht.

Pro Kopf haben wir 2019 in der BRD eine Wertschöpfung von ca 3445€ pro Person pro Monat gehabt. Ähnliche Zahlen hat es in der ganzen EU. BGE für Europa ist deshalb die Forderung der Grundeinkommensbewegungen in Europa, die jede*r durch eine Unterzeichnung der Europäischen Bürgerinitiative unterstützen kann.

Kinderarmut, Altersarmut, Pflegenotstand, prekäre Arbeit wären Geschichte.

https://www.ebi-grundeinkommen.de/

„Ich unterstütze die EBI Bedingungsloses Grundeinkommen, weil ich will, dass in Zukunft ALLES Einkommen zu einem Menschenrecht wird, das allen ermöglicht, aus Liebe zur Sache zu arbeiten.“ Kurt Wilhelmi, OMNIBUS für Direkte Demokratie