Artikel 25

>>> Recht auf Wohlfahrt<<<

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung oder Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

(2) Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Die Freiwilligen von SOS MEDITERRANEE Deutschland stellen vor: das Recht auf Wohlfahrt. Wir alle haben Vorstellungen davon, wie ein angemessener, sicherer und menschenwürdiger Lebensstandard aussehen soll. Gesundheit, Wohlstand, Sicherheit, Arbeit…dennoch werden diese wohl bekannten Bereiche des menschlichen Lebens nicht überall geschützt oder durch die Politik angestrebt. Wir haben bei unserer Arbeit noch eine andere Perspektive, und zwar die Berührungspunkte des Artikels 25 mit dem internationalen Seerecht. Denn Leben schützen, retten und erhalten sollte sowohl an Land als auch auf dem Meer gelten. Dass dies leider nicht der Fall ist, wo außerdem beide Gesetzesbereiche (die AEMR und das internationale Seerecht) Brüchen unterworfen sind und was dagegen getan werden könnte – all das erfahrt ihr in diesem Video.

Leben retten ist Pflicht, zu jeder Zeit und überall!

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SOS MEDITERRANEE