Artikel 30: Auslegungsregel

Die Auslegungsregel besagt, dass niemensch das Recht hat, anderen die in den Artikeln 1 bis 29 festgehaltenen Rechte und Freiheiten wegzunehmen.

„Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.“

Die Menschenrechte müssen nicht erst anerkannt oder geduldet werden. Sie gelten für immer und dürfen nie geändert werden. Ebenso dürfen sie keinem Menschen vorenthalten oder missbraucht werden, um die Menschenrechte anderer zu verletzen.

Ein schönes Video mit guten Ausführungen zu diesem Artikel hat die KHG Landau beigesteuert, schaut unbedingt rein! Die KHG ist die Katholische Hochschulgruppe und bietet über das Jahr für gewöhnlich allerlei tolle Veranstaltungen rund um den Glauben und weit darüber hinaus. Des Weiteren stellt sie anderen Gruppen immer wieder Räumlichkeiten zur Verfügung, sei es für Kleidertausch-Events, Vorträge oder sonstiges rund um Aktivismus und Ehrenamt.

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