Beitragsordnung

§ 1 Grundsätzliches

(1) Die Mittel für die Verwirklichung der Zwecke des Vereins sollen durch Spenden und sonstige Zuwendungen aufgebracht werden. Basierend auf dem Solidaritätsprinzip ist der Verein auch auf freiwillige Spenden seiner Mitglieder angewiesen. Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

(2) Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtung der Mitglieder und wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

Es gelten folgende Beitragssätze:

  • Für natürlich Personen werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
  • Juristische Personen: 100,–€ pro Kalenderjahr

§ 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht

(1) Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen wird mit der Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand zur Zahlung fällig. Ansonsten wird der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres im Voraus fällig.

(2) Bei Vereinseintritt im Laufe des Kalenderjahres ist der anteilige Beitrag des laufenden Kalenderjahres mit Beginn des Beitrittsmonats zu entrichten.

(3) Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine (anteilige) Rückerstattung des im Voraus entrichteten Jahresbeitrages.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung des Beitrages, Mahnung

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird kalenderjährlich, d.h. vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres erhoben.
(2) Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche Mahnung. Erfolgt bis zu dem dann festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang in voller Höhe des fälligen Mitgliedsbeitrages, oder ist bis zur Fälligkeit kein Antrag auf Stundung, bzw. Härtefallregelung, beim Vorstand des Vereins eingegangen, erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung.
Für die jede schriftliche Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von je 2,50€ festgelegt.

§ 5 Vereinskonto

Kontoinhaber: Verein für Toleranz und Menschlichkeit Südpfalz e.V.
Bank: Sparkasse Südliche Weinstraße in Landau
IBAN: DE56 5485 0010 1700 2275 70
BIC: SOLADES1SUW

§ 6 Gültigkeit der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung am 27.05.2018 in Kraft.
Die Beitragsordung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.