>>>Anspruch auf Rechtsschutz<<<

Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Ein aktuelles Beispiel, wo dagegen verstoßen wird, ist ein Bremer Übergangswohnheim. Dieses wird von der Ressortleiterin Stahmann drangsaliert und das schon seit Beginn der Pandemie. Weitere Informationen dazu gibt es hier:

https://taz.de/Bremen-drangsaliert-Gefluechtete/!5737425/