Artikel 12: Freiheitssphäre des Einzelnen

Kein Mensch darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Die Hochschulgruppe von Amnesty International an der Humboldt-Universität & Charité Berlin hat sich heute mit diesem Artikel auseinandergesetzt. Dieser wird aktuell schwerwiegend durch China gegenüber den Uigur*innen verletzt.

Mehr Informationen bekommt ihr auch in ihrem Podcast – hört gerne mal rein! Dieser ist unter „Amnesty HU& Charité Berlin“ Auf Spotify, Apple und Deezer zu finden. Die Gruppe trifft sich normalerweise einmal die Woche und organisiert Kinoreihen, Vorlesungsreihen zu Menschenrechten, Podiumsdiskussionen, Protestaktionen, Briefaktionen, Informationsveranstaltungen und Workshops in Schulen. Schaut gern auf deren Homepage vorbei: http://fsi-charite.de/ag-amnesty-international/

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