Artikel 27: Recht auf kulturelle Teilhabe

Illustrationen: Jana Schnell

Dieses Recht soll die Teilnahme am kulturellen Leben für alle Menschen garantieren, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht und Religion. Alle Menschen sollen Kultur genießen dürfen, aber auch Rechte haben, wenn sie selber Kultur schaffen.

Jana ist Illustratorin und hat dieses Menschenrecht wunderschön bildlich dargestellt.

(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.